Allgemeine Geschäftabedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingung ("AGB")
(gültig ab 19.02.2024)
Für alle Leistungen die auf www.rhotax.com angeboten werden, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:
§ 1 Anwendungsbereich
1. Für einen Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber muss der Auftraggeber das Gründungsformular ausfüllen oder eine verbindliche Bestellung schriftlich mitgeteilt haben (gleichwohl per E-Mail, telefonisch oder per Angebotsannahme). Der Auftraggeber sichert dabei zu, dass alle angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Auftraggeber darf keine Pseudonyme verwenden und teilt jede Datenänderung unverzüglich dem Auftragnehmer mit.
2. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, Firmenname oder Unternehmensgegenstand, als richtig zugrunde legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Informationen, Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies explizit schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer bietet global die Gründungsbegleitung verschiedener Gesellschaften u.a. die Transaktion von Unternehmen und weitzer damit Zusammenhängende Leistungen an. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Bank- oder Depotkontos hat.
2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht Der Auftragnehmer auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Abschlussreporte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Abschlussreporte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der Auftragnehmer keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern oder Notare gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden. Die Kosten oder der Erfolg wird nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Ebenso trägt zu keinem Zeitpunkt der Auftragnehmer die Kosten.
4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet ist, die dieser schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Falls dem Auftragnehmer jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
5. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§ 3 Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung der ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

§ 4 Mitwirkungspflicht
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
3. Sofern für die Bearbeitung des Auftrags die Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe bzw. der Kooperationspartner (Rechtsanwälte, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Lohnsachbearbeiter etc.) zweckmäßig erscheint, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen. Die Steuer- und Rechtsanwaltsberatung erfolgt von einem kooperierenden oder externen Dienstleister.

§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung
1. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten (z.B. Notare, Banken, Steuerberatern etc.) auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftraggeber deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der Auftragnehmer mitteilen.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses dem Auftragnehmer unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 8 Vergütung
1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die auf der Website und auf den Portalen (z. B. CopeCarte, Digistore24, SumUp) angegebenen Preise sowie die üblichen Vergütungen und die Erstattung von Aufwendungen als vereinbart.
2. Die Zahlungsbedingungen finden Sie in der E-Mail (schriftlich oder als PDF).
3. Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.
4. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Entgelte auf der Webseite des Auftragnehmers sind vorbehalten. Alle Entgelte sind Nettopreise und verstehen sich in EUR. Zusätzlich schuldet der Auftraggeber die gesetzliche Umsatzsteuer.
5. Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
6. Mit Zahlung von Rechnungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder von dieser beauftragten Dritter gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen. Ansprüche aus Leistungen Dritter werden von dem Auftragnehmer nicht berechnet.
7. Einwendungen gegen Rechnungen des Auftragnehmers sind spätestens innerhalb 7 Tagen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
8. Eine vorzeitige Kündigung des Auftrags ist nicht möglich. Im Falle einer Beendigung seitens des Auftraggebers schuldet dieser dem Auftragnehmer die volle Vergütung als Schadensersatz. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat der Auftragnehmer den vollen Anspruch auf Vergütung.
9. Der Auftragnehmer ist berechtigt von dem Auftraggeber im Hinblick auf die entstehenden Kosten einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Ebenso hat der Auftragnehmer stets einen Anspruch auf Vorkasse.
10. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer Anspruch auf Auslagenersatz in Höhe von 8 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 EUR. Barzahlungen sind nach beidseitigem Einvernehmen zu quittieren.
11. Werden angeforderte Vergütungen oder durchlaufende Posten vom Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall stehen dem Auftragnehmer entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
12. Die Zahlungsverpflichtung entsteht für die jeweils gebuchte Leistung auch dann, wenn ohne Verschulden der Auftragnehmer die vertragsgegenständliche Leistung nicht (vollständig) erbracht werden kann oder erbracht werden soll.
13. Letztlich werden keine Gebühren, wie Beurkundungskosten oder Registergebühren berechnet. Diese sind stets selbst von der Gründungsgesellschaft oder dem Auftraggeber zu begleichen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser erlischt automatisch mit der Beurkundung der Gesellschaft.
2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung des Auftragnehmers schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

§ 10 Verschwiegenheit
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der s Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

§ 11 Copyright und Ergebnisse der Tätigkeit des Auftragnehmers
1. An den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen, wie zum Beispiel Gründungsstrategien, erstellte Konzeptionen, Restrukturierungpläne sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum unternehmerischen oder persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an den Konzeptionen und Unterlagen gehört allein dem Auftragnehmer. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung übernimmt der Auftragnehmer gegenüber Dritten (einschließlich Kooperationspartner) in Bezug auf die Ergebnisse keinerlei Haftung.
2. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber vom Auftragnehmer erstellte oder bearbeitete Textmuster, Entwürfe, Vorlagen oder sonstige Ergebnisse der Tätigkeit des Auftragnehmers zugänglich macht, dürfen diese ohne vorherige und schriftliche
3. Zustimmung des Auftragnehmers von dem Auftraggeber nur intern und im Einklang mit dem Zweck der Beratungsleistungen verwendet werden. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Verwendungen oder Änderungen an solchen Ergebnissen der Tätigkeit, denen der Auftragnehmer nicht zugestimmt hat.
4. Alle Ergebnisse der Beratungsleistungen sind lediglich vorläufige Ergebnisse, sofern sie nicht explizit vom Auftragnehmer als finale Ergebnisse bezeichnet werden. Der Auftragnehmer kann keine Haftung in Bezug auf vorläufige Ergebnisse übernehmen. Sofern der Auftraggeber Entscheidungen auf Basis der vorläufigen Ergebnisse treffen sollte, übernimmt er die alleinige Verantwortung.

§ 12 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Der Auftragnehmer haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten); bei Letzteren ist im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn bei dem Auftraggeber. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

§ 13 Verjährung
Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen dem Auftragnehmer verjähren nach 1 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn Der Auftragnehmer Vorsatz zur Last fällt.

§ 15 Schlussbestimmungen
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.